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Eine Tischoberfläche auf der ein offenes Buch, davor ein Hammer angelehnt auf ein Podest und rechts daneben eine Wage stehen

 Grundlagen der  Anwaltsvergütung 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Gesetzliche Gebühren 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebühren rechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.

 

Durch dieses System Aufwands-unabhängiger Vergütung soll die sogenannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen. ​Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

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Eine Reihe vom Säulen nebeneinander davor eine Treppe

Kontakt

Calenberger Str. 1

30989 Gehrden

Tel:   05108 876 82 18

Fax:  05108 876 82 17

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