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Rechtsanwalt 
Niclas Andreas Gudjons

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Sie können bis zu 600 € Entschädigung verlangen!!

Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung


Sofern Sie einen bestimmten Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, die Fluggesellschaft den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte  sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen.
 

Wir helfen Ihnen, Ihr Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - bei Erfolg kostenlos!

 
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