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Niclas Andreas Gudjons

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Versicherungsrecht

Jeder Mensch hat diverse Versicherungen. Ohne diese wäre ein (fast) sorgloses Leben nicht möglich. 

Viele Leute denken jedoch: "Versicherungen?Die Zahlen doch eh nicht..."

Weit gefehlt. Mit einem genauen Blick in Ihre Police kann so manches sodann doch über Ihre Versicherung berechtigterweise abgerechnet werden.

 

Das Versicherungsrecht besteht aus Zweierlei. Der Deckungsseite, sowie der Haftungsseite. 

Viele Anwälte kennen sich nur in haftungsrechtlichen Problemen aus, übersehen dabei jedoch, dass es immer zuerst um die Frage geht ob überhaupt Deckungsschutz besteht.

Auch die Einordnung welche Verischerung für welchen Schaden zuständig ist, kann problematisch sein.

 

Es kann auch geschehen, dass im Schadenfall evtl. zwei Versicherungen eintrittspflichtig sind. Hier ist genau abzuwägen welche in Anspruch genommen werden soll.

Es gibt Unterschiede wie Zeitwertersatz und Neuwert gleicher Art und Güte.

Hier kann viel Geld verschenkt werden. 

 

Durch meine beratende Tätigkeit bei der VHV Versicherung sind mir hier einige Kniffe bekannt. 

 

Ebenfalls verweise ich an dieser Stelle auf die online Rechtsberatung.
Im Rahmen dieser wird unter anderem angeboten, gegen einen Fixpreis die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Versicherung zu überprüfen.

Als Versicherungsnehmer wäre hier sodann ein deckungsrechtliches Problem relevant.

Als Anspruchsteller würde hier die haftungsrechtliche Seite vorab geprüft werden.

 

 

 

Privathaftpflicht

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden gedeckt, die Sie als Versicherte Person einem Dritten schuldhaft zugefügt haben.

Es gibt hier die Möglichkeit, dass Sie selbst nur mit einer Single Versicherung versorgt sind, oder über Ihre Privathaftpflichtversicherung die gesamte Familie versichert ist.

 

Im Schadensfall ist zwischen der Deckungsseite und der Haftungsseite zu unterscheiden.

Deckungsrechtlich kommt oftmals die Frage auf, wie es ausgestaltet ist wenn zum Beispiel die Tochter, welche ebenfalls vom Versicherungsschutz mitumfasst es, das Handy der Mutter beschädigen würde.

Hier handelt es sich um einen so genannten Eigenschaden. In den AHB ist eindeutig geregelt, dass Schäden von versicherten Person untereinander nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Ebenfalls ist bei Körperverletzungsdelikten oftmals die Frage des Vorsatzes Deckung rechtlich relevant.

Hier verweise ich auf meinen Ratgeber, dort die Hinweise zur Schadensmeldung.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen ihrer Privathaftpflichtversicherung eine so genannte Forderungsausfalldeckung besteht. Grob gesagt besteht für die Wirklichkeit, dass sie festgestellte Ansprüche, welche bei einem insolventen Gläubiger nicht einzutreiben sind, von ihrer Versicherung ersetzt bekommen können.

 

Sprechen Sie mich bei jeglichen Fragen, seien sie deckungsrechtlich oder haftungsrechtlich, an.

Betriebs-/Berufshaftpflicht

Sachversicherung    ( Hausrat, Gebäude, Glas )

In der Sachversicherung spielen oftmals Kleinigkeiten bei der Bewertung ob die Versicherung den Schaden begleicht oder nicht eine ganz erhebliche Rolle.

 

Wichtig ist unter anderem, dass sie im Rahmen der Sachversicherung Anspruch auf eine neue Sache gleicher Art und Güte wie die zerstörte haben. Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung haben Sie im Rahmen des Schadensersatzes lediglich Anspruch auf die Reparaturkosten oder den Zeitwert der Sache. Es muss daher sorgfältig durchdacht werden, ob es nicht sinnvoller ist die eigene Sachversicherung in Anspruch zu nehmen, und erst danach die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers.

 

Das Bedingungswerk in der Sachversicherung ist oftmals sehr komplex und nicht eindeutig.

Gerne bin ich bereit mit Ihnen auch vor Abschluss einer Versicherung das Bedingungswerk durchzugehen.

Hier verweise ich erneut auf die Möglichkeit eine solche Besprechung im Rahmen eines Pauschalpreises im Zusammenhang mit der online Rechtsberatung durchzuführen.

Natürlich wird Ihnen hier auch Ihr Makler helfen können. In Einzelfragen ist jedoch Kenntnis der Rechtsprechung und Auslegung gefragt. Hier ist der Anwalt der bessere Ansprechpartner. 

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